Skip to content

Muss ich als Solo-Selbstständige meine Website barrierefrei gestalten?

Kurze Antwort: wahrscheinlich nicht.

Lange Antwort: kommt drauf an. Und genau diese Antwort liest man selten, weil die meisten Artikel zum Thema dir erstmal Angst machen, bevor sie dir sagen, ob dich das überhaupt betrifft.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es ist also kein „kommt noch“, sondern seit einem Jahr Realität. Die ersten Kontrollen laufen, und genau deshalb lohnt sich jetzt der ehrliche Blick: Bist du als Solo-Selbstständige überhaupt im Geltungsbereich, oder gehörst du zu den meisten, die es nicht sind?

Was Barrierefreiheit eigentlich bedeutet

Jemand besucht deine Seite, sieht schlecht, kann die Maus nicht bedienen oder versteht komplizierte Sätze nicht. Kein Sonderfall. Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland sind durch eine Behinderung oder altersbedingt eingeschränkt. Dazu kommen alle, die einfach auf dem Handy unterwegs sind, schlechtes Licht haben oder sich Texte lieber vorlesen lassen.

Die Ausnahme, die kaum jemand erwähnt

Das BFSG gilt für Websites, über die Verträge angebahnt werden können. Klingt nach: jeder mit Kontaktformular ist dabei. Ist aber zu kurz gedacht.

Es gibt die Kleinstunternehmer-Ausnahme nach § 3 Abs. 3 BFSG. Wenn du weniger als 10 Beschäftigte hast und nicht mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz machst, bist du von der Pflicht zur barrierefreien Dienstleistung ausgenommen. Punkt.

Coaching, Beratung, Online-Kurse, ein Freebie gegen E-Mail, ein Buchungstool für dein 1:1, das alles ist Dienstleistung. Heißt: Die meisten Solo-Selbstständigen mit Beratungs- oder Coaching-Angebot fallen unter die Ausnahme. Die Ausnahme greift nicht, wenn du Produkte herstellst oder verkaufst, die im BFSG ausdrücklich genannt sind, etwa E-Book-Reader oder Zahlungsterminals.

Kurzer Selbsttest:

Hast du weniger als 10 Mitarbeitende?
Liegt dein Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro?
Bietest du Dienstleistungen an, keine BFSG-pflichtigen Produkte?

Dreimal ja: du bist gesetzlich nicht verpflichtet. Sobald eine Antwort nein ist, oder du unsicher bist, lohnt sich ein Blick in den BFSG-Check der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, oder eine kurze Rückfrage bei einer spezialisierten Stelle.

Und wenn ich befreit bin, lohnt sich Barrierefreiheit trotzdem?

Ja. Nicht weil das Gesetz es verlangt, sondern weil eine Seite, die mehr Menschen lesen, verstehen und bedienen können, mehr Anfragen bringt. Und weil gute Lesbarkeit für alle besser ist, nicht nur für Menschen mit Einschränkung.

Was du auch ohne gesetzlichen Zwang umsetzen kannst

Überschriftenstruktur sauber halten. Eine H1 pro Seite, dann logisch weiter mit H2 und H3. Nicht von H1 direkt zu H3 springen, sonst verliert der Screenreader den Faden.

Alt-Texte für Bilder vergeben. Jedes Bild bekommt eine kurze, sinnvolle Beschreibung. Kein „Bild123.jpg“.

Links verständlich formulieren. „Hier klicken“ war 1999 cool. Besser: „Jetzt Checkliste herunterladen“, damit klar ist, was passiert.

Farben und Kontraste prüfen. Mindestkontrast für Text 4,5:1, für große oder fette Schrift 3:1. Den WebAIM Contrast Checker kannst du kostenlos nutzen. 

Menü barrierefrei gestalten. Der aktuelle Menüpunkt sollte sich optisch abheben. 

Formulare zugänglich machen. Jedes Feld ein Label, Pflichtfelder markiert, Fehlermeldungen im Klartext statt „Ungültiger Parameter“.

Lesbare Schriftarten verwenden. Keine verschnörkelten Fonts, keine zentrierten Fließtexte, keine VERSALIEN für Fließtext.

Verständlich schreiben. Sag’s so, wie du’s auch deiner Oma erklären würdest.

Wichtig: was du nicht brauchst

Ein Accessibility-Widget wie UserWay oder AccessiBe, das dir „Barrierefreiheit per Knopfdruck“ verspricht. Diese Overlays verändern den Code deiner Seite nicht, sie legen nur eine Schicht drüber. Fachleute und Aufsichtsstellen werten das bei Kontrollen in der Regel nicht als ausreichend, und in den USA gab es bereits Sammelklagen gegen Anbieter wegen übertriebener Compliance-Versprechen.

Wenn du testen willst, wo deine Seite steht, nimm WAVE oder den Lighthouse-Audit im Chrome-Browser, kostenlos, und zeigt dir konkret, wo es hakt. Automatisierte Tools finden allerdings nur einen Teil der Probleme, eine manuelle Tastaturprüfung ersetzen sie nicht.

Erst prüfen, dann handeln

Barrierefreiheit ist kein Trend, aber für die meisten Solo-Selbstständigen auch keine gesetzliche Pflicht. Prüf erst ehrlich, ob du überhaupt drunter fällst, bevor du Geld oder Zeit in eine Lösung steckst, die du vielleicht gar nicht brauchst.

FAQ

Muss ich als Solo-Selbstständige meine Website barrierefrei gestalten?
Nur wenn du mehr als 10 Beschäftigte oder über 2 Millionen Euro Jahresumsatz hast, oder wenn du BFSG-pflichtige Produkte verkaufst. Die meisten Solo-Selbstständigen mit Dienstleistungen fallen unter die Kleinstunternehmer-Ausnahme nach § 3 Abs. 3 BFSG.

Reicht ein Accessibility-Plugin wie UserWay aus, um BFSG-konform zu sein?
Nein. Overlay-Widgets verändern den Quellcode nicht und gelten bei Kontrollen in der Regel nicht als ausreichend.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine rechtssichere Einschätzung deiner individuellen Situation wende dich an eine:n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Gratis Checkliste

Was sonst noch wichtig ist,
wenn du eine Website erstellst.

Auf jeden Fall nicht 1000 Tutorials wälzen, um herauszufinden, was wirklich zählt.

Meine Checkliste für eine profitable Website zeigt dir Schritt für Schritt, worauf es ankommt. Trag dich in den Newsletter ein, dann landet sie direkt in deinem Postfach, zusammen mit weiteren Tipps zu Online-Business, KI und Sichtbarkeit. Kein Blabla. Nur was wirklich funktioniert.

Über die Autorin

Corrine van den Broek ist Website-Mentorin und KI-Content-Creator. Sie zeigt dir, wie du mit deiner Botschaft die richtigen Kunden erreichst, von der Idee bis zum fertigen Online-Auftritt. Ohne Marketing-Blabla, ohne Technikgedöns, für selbstständige Frauen, die keine Zeit für falsche Lösungen haben.