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FernUSG & Onlinekurse

Fällt dein Onlinekurs unter das FernUSG? 

Was Anbieter von Onlinekursen jetzt wirklich wissen müssen.

Was ist eigentlich los?

Vielleicht hast du es schon irgendwo aufgeschnappt: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass viele Online-Coachings und digitale Kurse unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen.
Das klingt erst mal nach trockenem Jurakram – aber es hat handfeste Folgen:
• In vielen Fällen brauchst du für dein Angebot plötzlich eine behördliche Zulassung.
• Ohne diese Zulassung sind Verträge ungültig – Kunden können ihr Geld zurückfordern.
• Das gilt nicht nur für Verbraucher, sondern auch für B2B-Angebote.

Kurz gesagt: Wenn du Online-Kurse oder Coachingprogramme verkaufst, solltest du wissen, ob du unter das FernUSG fällst – sonst kann’s teuer werden.

Hinweis: Ich bin keine Anwältin und darf keine Rechtsberatung erteilen. Die Inhalte dienen nur zu Informationszwecken. Im Zweifel bitte immer einen Anwalt kontaktieren.

Was ist das FernUSG in einfachen Worten?

Das Fernunterrichtsschutzgesetz ist so etwas wie der Führerschein fürs Lehren aus der Ferne. Es greift, wenn drei Dinge zusammenkommen:
1. Der Kurs kostet Geld.
2. Lehrende und Lernende sind überwiegend nicht am selben Ort. (Also Online oder über andere Distanzmedien.)
3. Der Lernerfolg wird überwacht. (Es gibt Aufgaben, Tests, Feedbackrunden oder andere Formen, bei denen du als Anbieter prüfst, ob die Person Fortschritte macht.)

Sind alle drei Punkte erfüllt → FernUSG gilt.
Fehlt nur einer → wahrscheinlich kein FernUSG.

Das Gesetz soll sicherstellen, dass solche Angebote fair, transparent und qualitativ hochwertig sind – und schützt Kunden vor unseriösen Anbietern.

Warum betrifft das plötzlich so viele?

Früher dachten viele: „Das gilt doch nur für Fernschulen oder staatlich anerkannte Lehrgänge.“ Falsch.
Das BGH-Urteil hat klargestellt:
• Auch Coaching-Programme, digitale Gruppenprogramme, Online-Akademien etc. können Fernunterricht sein.
• Es spielt keine Rolle, ob die Inhalte live oder aufgezeichnet sind – solange Lernerfolgskontrolle dabei ist, bist du schnell drin im FernUSG.
• Sogar B2B-Coachings können darunterfallen.
Und das betrifft eben sehr viele Soloselbstständige, Coaches und Kursanbieter.

Die einfache FernUSG-Checkliste

Hier kommt die Kurzversion, mit ein paar Beispielen zum besseren Verständnis:
Frage 1: Kostet dein Kurs Geld?
• Ja → Erster Haken.
• Beispiel: Du verkaufst einen 4-Wochen-Onlinekurs für 299 €.

Frage 2: Bist du und dein Teilnehmer überwiegend nicht im gleichen Raum?
• Ja → Zweiter Haken.
• Beispiel: Du bist in Hamburg, dein Kunde in München – und alles läuft online.

Frage 3: Überwachst du den Lernerfolg? (Das ist der entscheidende Punkt)
Frage dich:
• Prüfst du Aufgaben oder Tests?
• Gibst du verpflichtendes Feedback zu den Inhalten?
• Hast du Live-Calls, in denen Ergebnisse durchgesprochen werden?
• Bewertest du Fortschritte?
➡ Mindestens eine Frage mit „Ja“ beantwortet? Dann hast du den dritten Haken.

Fazit der Checkliste:
• Alle drei Haken → Wahrscheinlich FernUSG-pflichtig (ZFU-Zulassung nötig).
• Fehlt der dritte Haken → Meist kein FernUSG.

Selbstlernkurs + Coaching: Wo ist die Grenze?

Ein sehr häufiger Fall – und genau hier kommt die Grauzone.
Du hast einen reinen Selbstlernkurs (Videos, PDFs, Workbooks) – und bietest zusätzlich Coachingstunden an.
Ob du ins FernUSG fällst, hängt davon ab, wie du es kombinierst.

Variante A – Entspannt
meist kein FernUSG

• Kurs ist komplett eigenständig nutzbar.
• Coaching ist optional und separat buchbar.
• Kein Bestandteil im Kurspaket, keine Pflicht.
Beispiel: Du verkaufst einen „Fotografie-Onlinekurs“ für 199 € und bietest zusätzlich Einzelstunden an – wer will, kann buchen, muss aber nicht.
➡ Ergebnis: Kurs ist kein Fernunterricht, Coaching ist klassische Beratung.

Variante B – Vorsicht
FernUSG-pflichtig

• Coaching ist fester Bestandteil des Kurspakets (Preis inkl. Coaching).
• Coaching dient dazu, den Kursfortschritt zu überprüfen.
Beispiel: Du verkaufst ein 3-Monats-Programm inkl. Videos, Aufgaben und 4 Einzelstunden, in denen du die Aufgaben prüfst.
➡ Ergebnis: Wahrscheinlich FernUSG – Zulassung nötig.

Variante C – Grauzone
Risiko

• Offiziell getrennt, aber faktisch so verknüpft, dass der Kurs ohne Coaching kaum Sinn macht.
• Kunden werden stark gedrängt, Coaching zu buchen, um voranzukommen.
Beispiel: Du verkaufst den Kurs separat, sagst aber in jedem Modul: „Das klären wir im Coaching.“
➡ Ergebnis: Risiko hoch, dass ein Gericht es als ein Gesamtpaket wertet → FernUSG.

Formulierungs-Checkliste für „sichere“ Trennung

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dass dein Selbstlernkurs und dein Coaching getrennt sind, achte auf folgende Punkte – und formuliere klar:

✅  Im Vertrag und auf der Website:
• „Das Coaching ist ein separates Angebot und nicht Bestandteil des Selbstlernkurses.“
• „Der Kurs ist vollständig und eigenständig nutzbar, ohne Buchung zusätzlicher Coachingstunden.“
•  „Coaching kann optional hinzugebucht werden. Es besteht keinerlei Verpflichtung.“

✅  In der Abrechnung:
• Kurse und Coaching als getrennte Posten aufführen.
• Getrennte Rechnungen oder separate Vertragsabschnitte.

✅  In der Kommunikation:
• Vermeide Sätze wie „Nur mit Coaching erzielst du Ergebnisse“.
• Stelle klar, dass der Kurs allein schon alles liefert, was für das Lernziel nötig ist.

✅  Inhaltlich im Coaching:
• Lieber Beratung oder Umsetzungshilfe anbieten – nicht systematisch prüfen, ob Kursinhalte verstanden wurden..

Warum deine Website-Formulierungen jetzt doppelt wichtig sind

Als Webdesignerin sehe ich es ständig: Die schönste Website bringt nichts, wenn die Angebotsbeschreibung falsche Signale sendet.
Beim Thema FernUSG kann das sogar gefährlich werden – denn wie du dein Angebot kommunizierst, kann darüber entscheiden, ob es rechtlich als Fernunterricht eingestuft wird oder nicht.

Das bedeutet konkret:

• Wenn auf deiner Website steht „inklusive 3 Coachingcalls“ oder „wir gehen deine Aufgaben Schritt für Schritt durch“, wertet das Angebot schnell als Lernerfolgskontrolle.
• Selbst wenn du das in der Praxis kaum machst – entscheidend ist, was nach außen versprochen wird.
• Umgekehrt kannst du durch klare Formulierungen deutlich machen, dass dein Selbstlernkurs eigenständig funktioniert und Coaching nur optional ist.

Mein Tipp:

Lass nicht nur deine Kursstruktur prüfen, sondern auch die Texte auf deiner Website.
Oft reicht schon eine kleine Anpassung der Wortwahl, um klarzustellen: „Hier geht’s um Beratung“ und nicht um verpflichtende Lernkontrolle.
Das schützt dich nicht nur vor rechtlichen Stolperfallen – sondern sorgt auch dafür, dass deine Kunden genau verstehen, was sie bekommen.

Typische Fehler, die dich ins FernUSG rutschen lassen

1. „Begleitendes Coaching“ als Verkaufsargument – wenn das Coaching die Inhalte prüft, bist du schnell drin im Gesetz.
2. Pflicht-Feedback – auch wenn’s nett gemeint ist: Lernerfolgskontrolle ist der Trigger.
3. „Ohne mich schaffst du das nicht“-Marketing – wenn du selbst sagst, dass der Kurs nur mit Coaching sinnvoll ist, wertet das Angebot wie ein Gesamtpaket.
4. Automatische Tests oder Hausaufgabenpflicht – auch automatische Lernerfolgskontrolle kann zählen.

So gehst du jetzt am besten vor

1. Mach den Check: Gehe deine Angebote mit der einfachen FernUSG-Checkliste durch.
2. Prüfe deine Kombi-Produkte: Falls Kurs + Coaching, kläre, ob es als getrennt wahrgenommen werden kann.
3. Überarbeite Texte und Verträge: Nutze die Formulierungs-Checkliste.
4. Trenne Abrechnung und Buchung: Vermeide „Alles-in-einem“-Pakete, wenn du kein Zulassungsverfahren willst.
5. Überlege strategisch:

  • Zulassung beantragen (ZFU), wenn du bewusst Lernerfolgskontrolle einsetzt.
  • Oder Konzept so anpassen, dass es nicht FernUSG-pflichtig ist.

Fazit – Kein Grund zur Panik, aber Handlungsbedarf

Das FernUSG ist kein „Onlinekurs-Killer“.
Aber es macht deutlich: Du solltest wissen, in welchem rechtlichen Spielfeld du spielst.
Gerade als Soloselbstständige*r willst du sicher nicht Monate später hören: „Ich will mein Geld zurück – wegen FernUSG.“

Meine Faustregel:
• Je mehr du kontrollierst, ob jemand gelernt hat, desto eher bist du drin im FernUSG.
• Willst du rein als Selbstlernanbieter unterwegs sein → Halte dich von Pflichtprüfungen, Pflicht-Feedback und integrierten Coachingpaketen fern.

Und wenn Coaching ein wichtiger Teil deines Angebots ist?
Dann lohnt sich vielleicht der Schritt zur ZFU-Zulassung – damit bist du auf der sicheren Seite und kannst dein Programm ohne Bauchschmerzen verkaufen.

Brauchst du Hilfe bei deiner Website? Dann lass uns reden. Buch hier online einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.